Neu: QM-Online
Ab August starten wir mit kleinen 1-stündigen Online-Workshops zu unterschiedlichen QM-Themen
Als erste Themen werden die Überprüfungsmassnahmen und die Fortbildungspflicht beleuchtet. Es werden die wichtigsten Aspekte in Bezug auf das interne Audit behandelt und Ihre Fragen beantwortet.
Überprüfungsmaßnahmen https://hebammenbildung.de/qm/web1/
Fortbildungspflicht https://hebammenbildung.de/qm/web2/
Fristenverlängerung für QM-Anforderungen
Alle Fristen im Rahmen der Qualitätsvereinbarung nach der Anlage 3 zum Vertrag nach § 134a werden bis sechs Wochen nach Aufhebung der Gefährdungseinschätzung „hoch“ des Robert-Koch-Institut zur aktuellen COVID19-Pandemie verlängert.
Wiederaufnahme der Hebammentätigkeit
Fristverlängerung von 18 Monate auf 6 Jahre
Um schnellstmöglich in dieser besonderen Lage Hebammen wieder für die Hebammenversorgung zu gewinnen, vereinbaren die Vertragsparteien folgende übergangsweise Änderung hinsichtlich der Wiederaufnahme der Tätigkeiten von Hebammen:
Die bei den Maßnahmen zur Erzielung der Strukturqualität in § 3 Abs. 1 Satz 2 der Anlage 3 (Qualitätsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V) vorgesehene Zeitspanne wird von 18 Monaten auf 6
Jahre erhöht.
§ 3 Abs. 1 der Anlage 3 lautet damit übergangsweise wie folgt:
„Die Hebamme stellt sicher, dass sie vor Neu- oder Wiederaufnahme ihres spezifischen Leistungsspektrums der freiberuflichen Hebammentätigkeit (z.B. Schwangerenvorsorge, Kurse, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung) die nötigen
Qualifikationen (erforderliche hebammenspezifische praktische Fertigkeiten zum Umgang mit möglichen Fallkonstellationen) nach dem jeweils aktuellen Stand der Hebammenwissenschaften gewährleistet. Eine Wiederaufnahme ihres spezifischen
Leistungsspektrums der freiberuflichen Hebammentätigkeit liegt nicht vor, wenn diese Tätigkeit bis zu 6 Jahre nicht ausgeübt wurde.“
Informationen für Hebammen zu Corona
Wie finde ich mich in der derzeitigen Flut an Veröffentlichungen zurecht und wo bekomme ich die wirklich wichtigen Informationen?
Corona betrifft uns alle und da wir bisher keine Erfahrungen damit haben sind wir auf gute und zuverlässige Informationen von Experten angewiesen. Aber gerade jetzt gibt es eine wahre Flut an Informationen, die zu finden, zu sichten und
zu bewerten sehr aufwendig ist. Der Deutsche Hebammenverband e.V., und auch einige Hebammenlandesverbände z.B. Niedersachsen, stellen ihren Mitgliedern gebündelt Informationen zur Verfügung. Unter den folgenden Links können Sie sich zu
den Newslettern anmelden, um diese Informationen zugeschickt zu bekommen.
https://www.hebammenverband.de/mitgliederbereich/
https://hebammen-niedersachsen.de/hebammenberuf/infektionsschutz/ (inkl. Newsletter-Anmeldung)
Auch das Robert-Koch-Institut gibt unter folgendem Link Antworten auf viele Fragen:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Wenn Sie dort keine Antworten auf Ihre Fragen finden, dann stellen Sie sie uns gerne. Wir werden versuchen Antworten zu finden und Ihnen zugänglich zu machen.
Gemeinsam ist es leichter in der Krise. Bitte bleiben Sie gesund, wir werden gebraucht.
Ihr QM-Team